Häusliche gewalt
Um vor häuslicher Gewalt, meistens gegen Frauen, besser geschützt zu sein, trat am 3. Oktober 2003 eine Änderung des Strafgesetzes in Kraft. Nähmlich ein Strafverfahren in der Ehe und Partnerschaft. Und nun, seit dem 3. Oktober 2003, werden Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung nicht mehr nur auf Verlangen, sondern von der Behörde aktiv verfolgt. Ebenfalls zählen einfach begangene Körperverletzungen, sowie wiederholte Tätigkeiten und Drohungen laut der Änderung des Strafgesetzes vom 1. April 2004, auch zu unumstrittenen Vergehen. Wer also häuslicher Gewalt zum Opfer fällt, soll in der Schweiz nun besser geschützt werden.