a) Warum verlassen Menschen ihr Heimatland?
b) Wo kann ein Flüchtling Asyl beantragen?
c) Auf welchem Weg kommen die meisten Flüchtlinge in die Schweiz?
d) Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
e) Was wird im EVZ gemacht?
f) Wann kommt es zu einem Nichteintretensentscheid und was ist dessen Konsequenz?
Wenn es zu einem Nichteintretensentscheid kommt, muss die Person die Schweiz normalerweise sehr rasch wieder verlassen.
Dazu kommt es wenn das Asylgesuch hauptsächlich aus folgenden Gründen gestellt wurde:
g) Was ist der Unterschied zwischen einem N, B, und F Ausweis?
N-Ausweis: Der Ausweis N ist provisorisch und gilt bis ein definitiver Entscheid über das Asylgesuch befindet. In der Zwischenzeit werden sie in einer Gemeinde untergebracht und erhalten das rechtliche Minimum an Sozialhilfe.
B-Ausweis: Der Kanton führt in der Regel eine zweite Befragung durch. Danach prüft das Staatssekretariat für Migration ob die Person als Flüchtling anerkannt und ihr Ayl gewährt wird. Wenn ja, dann kann sie bleiben und erhält den Ausweis B. Darauf dürfen auch die Familie, also Ehepartner und minderjährige Kinder in die Schweiz einreisen. Um Arbeiten zu dürfen, brauchen sie eine aber noch Arbeitsbewilligung.
F-Ausweis: Einen F-Ausweis erhält die Person nur, wenn ihr Gesuch abgelehnt wird, man sie aber nicht zurückweisen kann. Mit diesem Ausweis, darf die Person vorläufig in der Schweiz bleiben. Der Status dieser Person wird regelmässig überprüft.
h) Aus welchen Gründen werden Asylsuchende nicht zurückgewiesen?
- Gefährdung von Leib und Leben
- Unterdrückung
- Bedrohung durch körperliche oder psychische Gewalt
b) Wo kann ein Flüchtling Asyl beantragen?
- Nur in der Schweiz oder an der Grenze
- Flüchtlinge müssen ihr Asylgesuch an einem der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes EVZ einreichen (Basel, Chiasso, Kreuzlingen, Vallorbe, Altstetten)
c) Auf welchem Weg kommen die meisten Flüchtlinge in die Schweiz?
- Landweg
d) Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
- Luftweg
e) Was wird im EVZ gemacht?
- Fingerabdrücke
- Ausweise / Pässe beschlagnahmt
- erste Befragung → Asylgründe, Reiseweg, weitere Angaben zur Person
- erster Gesundheitscheck
f) Wann kommt es zu einem Nichteintretensentscheid und was ist dessen Konsequenz?
Wenn es zu einem Nichteintretensentscheid kommt, muss die Person die Schweiz normalerweise sehr rasch wieder verlassen.
Dazu kommt es wenn das Asylgesuch hauptsächlich aus folgenden Gründen gestellt wurde:
- Wirtschaftlichen Gründen
- Medizinischen Gründen
- Einreise aus sicherem Drittstaat
g) Was ist der Unterschied zwischen einem N, B, und F Ausweis?
N-Ausweis: Der Ausweis N ist provisorisch und gilt bis ein definitiver Entscheid über das Asylgesuch befindet. In der Zwischenzeit werden sie in einer Gemeinde untergebracht und erhalten das rechtliche Minimum an Sozialhilfe.
B-Ausweis: Der Kanton führt in der Regel eine zweite Befragung durch. Danach prüft das Staatssekretariat für Migration ob die Person als Flüchtling anerkannt und ihr Ayl gewährt wird. Wenn ja, dann kann sie bleiben und erhält den Ausweis B. Darauf dürfen auch die Familie, also Ehepartner und minderjährige Kinder in die Schweiz einreisen. Um Arbeiten zu dürfen, brauchen sie eine aber noch Arbeitsbewilligung.
F-Ausweis: Einen F-Ausweis erhält die Person nur, wenn ihr Gesuch abgelehnt wird, man sie aber nicht zurückweisen kann. Mit diesem Ausweis, darf die Person vorläufig in der Schweiz bleiben. Der Status dieser Person wird regelmässig überprüft.
h) Aus welchen Gründen werden Asylsuchende nicht zurückgewiesen?
- Z. B. wenn im Heimatland Krieg herrscht
1. Erfinde eine Flüchtlingsgeschichte
Noch vor ein paar Jahren lebte Ajjsa mit ihren Eltern und ihrem älteren Bruder in Syrien. Doch vor ein paar Jahren brach dort der Bürgerkrieg aus. Die Menschen sind dort mit der täglichen Todesangst konfrontiert, weil täglich Bombenanschläge gestartet, Häuser zertrümmert und unzählige Menschen erschossen werden. Viele Menschen wollen flüchten und auch Ajjsas Familie entschied sich für die Flucht. Dies war jedoch nichts so einfach, denn die Familie wohnte in einem Stadtviertel, das von Soldaten sehr gut bewacht war. Der erste Fluchtversuch scheiterte, denn Ajjsas Mutter wurde von einem Schuss der durch einen Soldat ausgelöst wurde, schwer verletzt. Sie hatte Glück und überlebte es. Nach drei Monaten tritt die Familie erneut die Flucht an. Aus Hama wo sie wohnten, gingen sie nach Latakia einer Stadt an der Westküste Syriens. Von dort gelangten sie mit einem Schlepperschiff über das Mittelmeer nach Griechenland.
Illegal kamen sie in einem völlig überfüllten Lastwagen nach mehreren Wochen endlich in ihrem Ziel an: in der Schweiz. Kurz nach ihrer Ankunft wurden sie ins EVZ geschickt. Im EVZ wurden alle Pässe und Ausweise der Familie beschlagnahmt. Auch Fingerabdrücke wurden genommen, ein Gesundheitscheck und eine erste Befragung über ihre Asylgründe, den Reiseweg und über weitere Angaben zu Ajjsa und ihrer Familie druchgeführt. Damit ihr Asylgesuch vom Staatssekretariat für Migration weiter geprüft werden konnte, bekam die Familie einen N-Ausweis, mit welchem sie vorübergehend, also bis ein definitive Entscheid gefällt wird, in einer Gemeinde untergebracht werden. Bald darauf erhielten sie Bescheid, dass das Asylgesuch angenommen wurde und ihnen Asyl gewährt wird. Die ganze Familie erhielt einen B-Ausweis der sie dazu berechtigt, in der Schweiz zu bleiben. Durch die Arbeitsbewilligung können die Eltern auch noch zusätzlich zur Sozialhilfe eigenes Geld verdienen. Die Familie integrierte sich gut und ist sehr glücklich endlich ein neues und vor allem sicheres Zuhause gefunden zu haben.